Umweltbüro Lichtenberg

Adieu Atomkraft – doch der Müll bleibt

Beteiligt an diesem Prozess sind eine Reihe von Akteuren. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fungiert als Fachaufsicht und trägt die politische Gesamtverantwortung für den Bereich Endlagerung. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und übt die Rechtsaufsicht aus.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ermittelt Gebiete, die für die Endlagerung in Frage kommen und ist verantwortlich für die erforderlichen Untersuchungen.

Ein unabhängiges nationales Begleitgremium besteht aus 18 Mitgliedern. 12 der Mitglieder wurden aus Bundestag und Bundesrat berufen, sechs weitere Personen sind zufällig ausgewählte Bürger:innen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz, welches bis April 2017 für die Endlagersuche und den Betrieb der Endlager zuständig war, ist ebenfalls beteiligt. Zuletzt sind auch Bundestag und Bundesrat gefordert: Sie entscheiden welche Gebiete genauer untersucht werden sollen und welches schließlich als Endlager ausgewählt wird. Zu jedem Zeitpunkt werden auch Bürger:innen beteiligt, während des Prozesses sind zahlreiche Bürgerdialoge und Regionalkonferenzen geplant.

 

Wenn wir von der sicheren Lagerung von radioaktivem Abfall reden, muss auch deutlich gemacht werden, dass der Müll unterschiedlich stark strahlt. Unterschieden wird zwischen schwach-, mittel- und hochradioaktiven Müll. Für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle wurde bereits ein Endlager gefunden, welches 2027 in Betrieb genommen werden soll: Das Endlager Konrad in Salzgitter. Für den hochradioaktiven Abfall, das sind vor allem verbrauchte Brennelemente aus den Kernkraftwerken, muss noch ein Standort gefunden werden.

Zwar macht der hochradioaktive Teil nur etwa fünf Prozent des gesamten Abfalles aus, dieser ist aber für 99 Prozent der Strahlung verantwortlich. Daraus ergeben sich hohe Ansprüche an die sichere Endlagerung, die für eine Million Jahre gewährleistet sein muss.

 

Wichtig ist vor allem das Wirtsgestein, welches eine Ausbreitung von radioaktiven Stoffen dauerhaft verhindern soll. Im Idealfall besitzt es eine Rückhaltefähigkeit bezogen auf die radioaktiven Teilchen. Auch sollte das Wirtsgestein in der Lage sein, hohe Temperaturen aushalten zu können, ohne dass sich die Eigenschaften des Gesteins verändern. Zusätzlich sollte es wenig durchlässig für Gas und Wasser sein. Diese Eigenschaften besitzen Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein.

Die Auswahl des Endlagerstandortes erfolgt nach dem Standortauswahlgesetz. Ausgangspunkt ist Deutschland als weiße, unbeschriebene Karte, die mit der Zeit durch Daten aus verschiedenen Bereichen mit Farbe gefüllt wird. Über die Daten werden auch ungeeignete Gebiete ausgeschlossen. Um potentiell geeignete Gebiete näher zu analysieren, werden Bohrungen und seismische Untersuchungen durchgeführt. Sollte der Standort weiterhin als geeignet gelten, wird dieser unter Tage weiter erkundet.

 

Im September 2020 wurde ein erster Teilbericht veröffentlicht. In diesem werden Teilgebiete benannt, die als Endlager in Frage kommen könnten, basierend auf Daten aus den Bereichen Bergbau, Erdöl- und Erdgasförderung sowie aus Geothermie-Bohrungen.

 

In dem Zwischenbericht sind 90 Teilgebiete in Deutschland als potentielle Endlager benannt worden, die nun näher untersucht werden sollen. Die Teilgebiete finden Sie auf folgender Homepage: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/.

 

Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes war es der Öffentlichkeit möglich, Hinweise, Vorschläge und Anmerkungen abzugeben, die in die weitere Arbeit einfließen sollen. Letztlich trifft jedoch der Bundesgesetzgeber die Entscheidung, welche Gebiete näher untersucht werden. Dann folgt die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Ist auch diese Phase abgeschlossen, wird entschieden, welche Gebiete untertägig genauer untersucht werden sollten. Bis 2031 steht den zuständigen Institutionen demnach noch viel Arbeit bevor.

 

Aktuell wird in der Politik darüber diskutiert, die Atomkraftwerke in Deutschland länger am Netz zu lassen, um die Stromerzeugung in Deutschland von russischen Gasimporten unabhängiger zu gestalten. Die Betreibergesellschaften der letzten drei Atomkraftwerke geben zu bedenken, dass der Atomausstieg auf gesellschaftlicher und politischer Ebene schon vor mehr als zehn Jahren beschlossen wurde. Ein kurzfristiger Weiterbetrieb der Anlagen ist aus ihrer Sicht nicht möglich, Lieferverträge und Materialbestellungen wurden gekündigt bzw. nicht getätigt. Auch aus ökologischer Sicht wäre dieser Schritt mehr als bedenklich, würden wir doch auf diesem Wege noch mehr Müll produzieren, von dem wir noch nicht wissen, wo wir diesen für die nächsten eine Millionen Jahre sicher lagern können!

 

Es ist unwahrscheinlich, dass bis zum Jahr 2031 alle Untersuchungen abgeschlossen sind, um ein Endlager für hochradioaktiven Müll zu finden, der durch die Nutzung von Atomkraftwerken entsteht. Die Abgabe verbrauchter Brennelemente zur Wiederaufbereitung ins Ausland zu bringen, ist seit 2005 untersagt. Bisherige Zwischenlager weisen Defizite bezüglich der Reparatur- und Inspektionsmöglichkeiten auf. Auch gegen mögliche Terroranschläge sind die genutzten Zwischenlager mitunter nur unzureichend geschützt. Die Produktion weiteren Atommülls ist demnach unverantwortlich und keinesfalls enkeltauglich!

 

 

Quellen:

https://www.bge.de/de/endlagersuche/
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_atommuell_ohne_ende.pdf

https://www.ausgestrahlt.de/media/ausgestrahlt-magazin-nr-33.pdf

 

 

 

Umweltbüro Lichtenberg
Passower Straße 35
13057 Berlin
Tel:  030-92 90 18 66

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Präsenzzeiten:
Dienstag:          9 - 12 Uhr
Mittwoch:        14 - 18 Uhr
Donnerstag:    12 - 16 Uhr

und gern auch nach Vereinbarung

Impressum
Datenschutzerklärung

 

 

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok