- Bitte stellen Sie sich und ihre Tätigkeit im Bezirk Lichtenberg kurz vor!
Das Ordnungsamt ist u. a. zuständig für die Kontrolle der Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum. Die uniformierten Außendienstkräfte bestreifen dabei Flächen im öffentlichen Verkehrsraum, geschützte Grünanlagen, Naturschutzgebiete, Friedhöfe. Sie kontrollieren die Einhaltung der für deren Benutzung geltenden Rechtsvorschriften, stellen Zuwiderhandlungen fest und ahnden Verstöße.
In der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes werden Hinweise und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern zu den verschiedensten Missständen im öffentlichen Raum entgegengenommen und bearbeitet. Auch Hinweisen zu illegalen Müllablagerungen wird nachgegangen und soweit möglich, die Müllentsorgung veranlasst.
- Sind illegale Müllablagerungen in Lichtenberg ein Problem? Wenn ja, an welchen Standorten?
Illegale Müllablagerungen waren und sind ein großes Problem, da dadurch das Umfeld und das Stadt
bild wahrnehmbar verschandelt werden. Sie können die Umwelt gefährden und verursachen einen hohen gesellschaftlichen Schaden. Im Häufigkeitsranking der im Ordnungsamt Lichtenberg eingehenden Hinweise/Beschwerden stehen die illegalen Müllablagerungen an 2. Stelle. Sie werden in der Anzahl nur durch Hinweise/Beschwerden zu verkehrlichen Problemen übertroffen.
Ausgewählte Fallzahlen:
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Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2017 2018* Beschwerden ges. 15.069 14.548 14.663 15.558 16.991 17.446 17.070 12.108 Abfall 2.683 2.679 2.106 1.849 1.519 1.851 3.203 2.445
*Stand 08/18
Besonders problematische Standorte sind in Lichtenberg: Rhinstraße, Hauptstraße in 13055 Berlin, Zingster Straße, Wartenberger Weg, Gehrenseestraße, das Gebiet rund um den Malchower See, Bornitzstraße, Rosenfelder Ring, Paul-Zobel-Straße, Buchberger Straße, Sewanstraße, Dolgenseestraße, Blockdammweg, Hegemeisterweg, Waldowallee, Paul-und-Paula-Ufer, Zillepromenade sowie saisonal die Grünanlagen/Parks.
- Würden Sie bestätigen, dass Abfälle zunehmend in der freien Natur entsorgt werden?
Ja und nein. Dem Ordnungsamt liegen keine verlässlichen Zahlen vor, die diese These tatsächlich stützen würden. Zwar scheint die vorstehende Statistik ein Beleg dafür zu sein, jedoch sind dort nur die dem Ordnungsamt zur Kenntnis gelangten Hinweise/Beschwerden enthalten. Die Anzahl der eingehenden Hinweise/Beschwerden wird auch davon beeinflusst, inwieweit der einzelne Bürger/die einzelne Bürgerin bestimmte Dinge wahrnimmt, sich dadurch belästigt/gestört fühlt und außerdem dazu bereit ist, in Kontakt mit der Verwaltung zu treten. Insoweit werden die Zahlen in den einzelnen Themenbereichen immer Schwankungen aufweisen.
Illegale Müllablagerungen - auch in der freien Natur - und deren wirksamere Verhinderung/ Bekämpfung sind auch in Berlin schon jahrelang ein ordnungsrechtliches Thema. Belastbare Angaben zur Entwicklung der illegalen Müllablagerungen können wohl nur die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) oder die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz machen (siehe auch Frage 8).
- Welcher Müll wird vorrangig in der freien Landschaft entsorgt?
Am häufigsten fallen an: Sperrmüll, Autowracks, Elektroschrott, Bauschutt/-abfälle, aber auch viel Kleinverschmutzung durch weggeworfenes Papier, Zigarettenkippen/-schachteln, Verpackungen, Getränkekartons, Glas-/Plastikflaschen, Müllsäcke…
- Ist das Ablagern von Grünabfällen aus dem Garten auf öffentlichen Grünflächen oder am Rande von Schutzgebieten erlaubt?
Nein. Jede vermeidbare Verschmutzung von Straßen und Grünflächen ist generell verboten. Die von manchen Anliegern praktizierte Lagerung von Laub und Schnittgut ist nicht zulässig und kann mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden.
- Drohen Bußgelder bei rechtswidriger Müllentsorgung?
Ja. Bußgeldandrohungen sind in vielen gesetzlichen Bundes- und Landesvorschriften enthalten, in denen mehr oder weniger Regelungen zu den Themen Abfall-/Müllentsorgung und/oder Verschmutzungen des öffentlichen Raumes enthalten sind, bspw. das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das Batteriegesetz, diverse bundesrechtliche Abfallverordnungen, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin, das Straßenreinigungsgesetz Berlin, das Grünanlagengesetz Berlin, das Naturschutzgesetz Berlin sowie die damit in Verbindung stehenden Verordnungen zum Schutz von Naturschutzgebieten, Landschaften, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmalen u. a. m..
Darüber hinaus kann eine illegale Müllablagerung auch strafrechtlich relevant werden und als Umweltstraftat geahndet werden (siehe dazu Strafgesetzbuch, Abschnitt Straftaten gegen die Umwelt, §§ 324 ff.).
- Wenn die Verursacher nicht benannt werden können, wer übernimmt dann die Entsorgungskosten?
Die BSR übernimmt regelmäßig die Beseitigung der illegalen Müllablagerungen. Die dadurch zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten trägt das Land Berlin, letztlich also die Steuerzahler.
- Wieviel Kubikmeter „wilder“ Müll werden in Berlin-Lichtenberg jährlich entsorgt und welche Kosten entstehen dabei?
Diese Frage können nur die BSR (siehe auch: https://www.bsr.de/Entsorgungsbilanz.php) oder die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (siehe auch: http://www.berlin.de/senuvk/umwelt/umweltschutz/) beantworten.
- Werden Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt oder befinden sich in Planung?
Das Ordnungsamt führt aufklärende Bürgergespräche durch, setzt sich bei diversen Veranstaltungen auch für mehr Respekt gegenüber der Umwelt ein und fordert zu mehr Achtung auf Sauberkeit im öffentlichen Raum auf. Stadtweite Aufklärungskampagnen zum Thema Müll/Abfall erfolgen durch die BSR.
- Gehen von „wild“ abgelagertem Müll Gefahren für die Bevölkerung aus?
Tatsächlich können neben der Verschandelung des Lebensumfeldes, insbesondere durch die Ablagerung gefährlicher Stoffe (bspw. Öle & Schmierstoffe, Elektronikartikel, Bauabfälle), Gesundheitsgefahren entstehen. Außerdem steigt das Verletzungsrisiko besonders für Kinder (bspw. Glasscherben, andere scharfkantige Bruchstücke, Spritzen).
- Wohin können illegale Müllablagerungen von Bürgern gemeldet werden?
Illegale Müllablagerungen können an die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes (Lichtenberg: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. 030/902964310) an das Straßen- und Grünflächenamt oder an das Umwelt- und Naturschutzamt des jeweiligen Bezirkes gemeldet werden. Auch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe können benachrichtigt werden.