Umweltbüro Lichtenberg

Mobilfunkstrahlung - ein Risiko für unsere Kinder und Jugendlichen

Weil auch das körpereigene Informationssystem des Menschen mit sehr niedrigen natürlichen elektromagnetischen Signalen arbeitet, hat die Überflutung durch technische Hochfrequenzquellen bei Organismen vielfältige biologische Störungen durch Einkopplung nieder- und hochfrequenter elektromagnetischer Signale in das Informationssystem der Zellen zur Folge.

Der Organismus von Kindern und Jugendlichen reagiert viel empfindlicher auf diese Strahlung als der von Erwachsenen. Der Kopf eines Kindes nimmt aufgrund seiner geringeren Größe und der dünneren Schädelknochen erheblich mehr Strahlung als der eines Erwachsenen auf. So werden tieferliegende Areale im kindlichen Gehirn bestrahlt. Das Nerven- und Immunsystem von Kindern ist noch nicht voll entwickelt, sodass es zu Störungen in der kindlichen Entwicklung kommen kann.

Schutzfunktion der Grenzwerte ist nicht gegeben 
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland haben die Bürger das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Für die Mobilfunkstrahlung gibt es gesetzliche Grenzwerte. In diesen sind jedoch nur thermische Wirkungen enthalten (Strahlenintensität, die innerhalb von 30 Minuten einen leblosen Körper um 1°C erwärmt). Langzeitwirkungen bleiben völlig unberücksichtigt! Die jetzigen Grenzwerte sind keine Vorsorgewerte und bieten auch keinen Schutz für den Menschen. Vielfältige wissenschaftliche Arbeiten über nicht thermische (biologische) Effekte wurden damals bei der Grenzwertfestsetzung völlig unberücksichtigt gelassen.        

Die Diskussion um die Grenzwerte für die Mikrowellenstrahlung der Mobilfunktechnologie wird weltweit verstärkt geführt. Das Europäische Parlament hat ihre Schutzfunktion in Frage gestellt. Die „Swiss Re“, einer der großen Rückversicherer, hat 2013 die Mobilfunktechnologie in die höchste Risikoklasse eingestuft. Auch die „e + s rück“ nimmt diesbezüglich in einer Schriftenreihe zu den „Emerging Risks – den Schadenspotenzialen der Zukunft“ ausführlich Stellung.
Die westlichen Regierungen haben sich bei der Festlegung der Grenzwerte für den Mobilfunk im Jahr 1998 an den Empfehlungen der WHO orientiert. Da die WHO keine eigene Kompetenz im Bereich Funkstrahlung hatte, orientierte man sich an den Empfehlungen des privaten Vereins ICNIRP, dessen Objektivität aufgrund der personellen Besetzung sehr umstritten ist.          

Es kann zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunkstrahlung aus Babyphonen, DECT-Schnurlos-Telefonen, WLAN-Computern und -Routern, Handys und Mobilfunkantennen kommen. Dies können sein: Schlafstörungen, Kopf- und Gliederschmerzen, Erschöpfungszustände, Konzentrationsstörungen, Lern- und Verhaltensstörungen, Schwindel, Ohrgeräusche, Hör- und Sehstörungen, Gereiztheit, Herz-Kreislauf-Störungen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen weiterhin eine erhöhte Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke, wodurch Umweltschadstoffe direkt ins Gehirn gelangen können. Zudem besteht nach Aussage der WHO (Mai 2011) ein Zusammenhang zwischen der Entstehung von Tumoren mit der Elektrosmogbelastung, insbesondere durch Handys.       
Zahlreiche Studien (z.B. REFLEX-Studie, ECOLOG-Studie, Hecht-Studie) beweisen, dass gepulste, hochfrequente elektromagnetische Strahlung langfristig hochgradig gesundheitsschädigend ist. Eine aktuelle Studie der Universität Haifa bestätigt, was Mediziner schon lange vermutet haben: Die elektromagnetische Strahlung von Mobiltelefonen schädigt die männliche Fruchtbarkeit.        

Was können wir tun?      
Werden wir im Interesse unserer Kinder aktiv: 

Menschen über die Risiken dieser Technologie informieren.

-       Verantwortungsvoll mit dieser Technik umgehen.

-       Kinder unter 8 Jahren keine Handys und Schnurlos-Telefone benutzen lassen.

-       Handynutzung bei Kindern und Jugendlichen soweit wie möglich einschränken.

-       Auf WLAN verzichten.

-       Strahlungsfreie Alternativen wie schnurgebundene Telefone nutzen.

-       Schwangere sollten den Umgang mit dieser Technik weitestgehend vermeiden.

-       Leitungen öffentlicher Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Bibliotheken) ansprechen und die Strahlenbelastung vor Ort minimieren.

-       Zuständige Institutionen anschreiben und an ihre Verantwortung erinnern.

Nur wenn die bestehenden Grenzwerte drastisch gesenkt werden, wird die Mobilfunkindustrie im Interesse der Gesundheit der Menschen reagieren. Der Wildwuchs gepulster, hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung in unserer Lebensumwelt muss eingeschränkt werden.

 

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