Allgemeines
Die Ausweisung von Naturdenkmalen lag vor dem in Kraft Treten des neuen Naturschutzgesetzes am 29. Mai 2013 im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung Berlin. Heute liegt diese Aufgabe in den Händen des Umwelt- und Naturschutzamtes jedes einzelnen Bezirkes.
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Hierbei kann es sich um Einzelobjekte oder um Gebiete bis zu 5 ha Größe handeln. Diese müssen aber eine klare Abgrenzung zur Umgebung aufweisen. Ist die Fläche größer als 5 ha wird das Gebiet, bei gegebenen Merkmalen, als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Bei einem Naturdenkmal kann es sich um einen Baum, einen Findling oder einen Pfuhl handeln. Gründe für die Unterschutzstellung sind seltenes Vorkommen, eine besondere Eigenart oder auch einzigartige Schönheit. Auch das Interesse und der Wert für Wissenschaft und Heimatkunde können die Basis für eine Ausweisung als Naturdenkmal bilden. Die Einstufung in diesen Schutzstatus wird durch eine Rechtsverordnung geregelt. Veränderungen bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung oder aber einer Befreiung von der Verordnung, jegliche Beeinträchtigungen des Denkmals sind ordnungswidrig.
Voraussetzungen
Jedes als naturdenkmalwürdig erachtete Objekt muss gewissen Anforderungen entsprechen, im Lichtenberger Raum handelt es sich bei den Naturdenkmalen ausschließlich um Baumdenkmale.
Vor der Ausweisung zum Naturdenkmal wird ein Zustandsbericht erarbeitet und das schützenswerte Objekt mit Hilfe eines gesonderten Prüfbogens bewertet.
Ein Baum muss diesbezüglich mindestens ein Merkmal aus vorgegebenen Wuchs- und Qualitätskriterien abdecken. Wird er diesen Anforderungen nicht gerecht, kann er trotzdem aufgrund seiner historischen Bedeutung oder seines im Volksmund erwachsenen Eigennamens, wie bspw. „Humboldt-Eiche“, unter Naturschutz gestellt werden. Baum-Gruppen mit maximal fünf Einzelbäumen können ebenfalls als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Findlinge (Gesteinsblöcke), die von geologischer und historischer Bedeutung sind und eine Mindestgröße von mindestens einem Kubikmeter aufweisen, kommen gleichermaßen in Erwägung.
Der Zustandserfassungsbogen für Baumdenkmale im Bezirk Lichtenberg enthält Merkmale, mit denen sich der Baum offenkundig charakterisieren lässt. Neben der Art wird auch die Gesamthöhe, die Höhe des Kronenansatzes, der Kronendurchmesser und der Stammumfang erfasst. Das geschätzte Alter, die Anzahl der Stämme (bei mehrstämmigen Bäumen) sowie der Standort runden die Beschreibung des Naturdenkmales ab.
Ein vom Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege entwickeltes Bewertungssystemfür Bäume besagt, dass mindestens ein Kriterium aus den folgenden beiden Gruppen erfüllt werden muss:
Wuchskriterien (Stammumfang, Höhe, Kronendurchmesser)
Kriterien |
StammU |
Höhe |
KronenØ |
sehr stark wachsende Arten |
ab 4,5 |
oder ab 30,0 |
oder ab 25,0 |
stark |
ab 4,0 |
oder ab 25,0 |
oder ab 22,5 |
mittelstark |
ab 3,0 |
oder ab 20,0 |
oder ab 17,5 |
schwach |
ab 2,0 |
oder ab 15,0 |
oder ab 12,5 |
buschig |
ab 1,5 |
oder ab 10,0 |
oder ab 10,0 |
Qualitätskriterien:
Hinsichtlich der Wuchskriterien können unterschiedlichste Merkmale eine Unterschutzstellung bewirken. Nachdem geklärt ist, ob ein bedeutender historischer Bezug gegeben ist, widmet man sich dem Wuchs des Baumes. Ist es eine selten vorkommende Art, ein Baum mit einer besonderen Eigenart oder von außergewöhnlicher Schönheit? Des Weiteren wird geprüft, ob das schützenswerte Objekt mehrstämmig oder mit Efeu bewachsenen ist.
Soll ein Baum als Naturdenkmal ausgewiesen werden, muss mindestens eine dieser Fragen positiv beantwortet werden. Abschließend wird die Gesundheit des Baumes betrachtet: Hat er Stammwunden oder wurden baumchirurgische Eingriffe vorgenommen?
In Lichtenberg gibt es derzeit 44 ausgewiesene Naturdenkmale, weitere Empfehlungen sind gegenwärtig im Gespräch. Es ist unsere Aufgabe, die Natur zu schützen und genau deswegen lohnt es sich auch, einen solchen Aufwand zu betreiben. Besondere Eigenschaften in Natur und Landschaft sollen langfristig erhalten bleiben. Neben den Aspekten Schönheit und Einzigartigkeit stellt ein Naturdenkmal ebenfalls einen wichtigen Lebensraum für viele Lebewesen dar.
Quellen:
Bezirksamt Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt
http://www.berlin.de/umwelt/aufgaben/natur-naturdenkmale.html
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/umwelt/naturschutz.shtml
http://www.juraforum.de/lexikon/naturdenkmal