Mit der Unterschutzstellung eines Gebietes wird der Fortbestand wertvoller Teile der Natur und der Landschaft sichergestellt. Tiere und Pflanzen, die Schönheit der Natur sowie der Erholungswert für diese und auch für zukünftige Generationen sollen erhalten bleiben. In Berlin gibt es 40 Naturschutzgebiete auf über 2.000 ha (2,3% der Landesfläche) und Landschaftsschutzgebiete auf 12.000 ha (13% der Landesfläche). Für jedes Gebiet gibt es eine Schutzverordnung, in der festgelegt wurde, welche Handlungen im Gebiet erlaubt sind und welche nicht. Die Verordnungen aller Berliner Schutzgebiete finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Unter dem Link http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/schutzgebiete/index.shtml sind alle Berliner Schutzgebiete innerhalb der unterschiedlichen Kategorien aufgelistet. Wählt man nun einen Schutzgebietstyp und dann ein Schutzgebiet aus, kann man auf den Link „Zur Verordnung“ klicken. Von dort wird man auf die jeweilige Schutzgebietsverordnung geleitet und kann sich über den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, Pflege und Entwicklung sowie verbotene und zulässige Handlungen in den verschiedenen Gebieten informieren.
Beispielhaft soll nun das Naturschutzgebiet Malchower Aue im Norden des Bezirkes betrachtet werden. Dort ist es zum Beispiel verboten, „Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung, Schädigung oder Veränderung des Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen, dem Schutzzweck der Verordnung zuwiderlaufenden Störung führen können“. Dazu zählen: Anlagen errichten, das Gebiet verunreinigen, Düngemittel einbringen, den Boden verändern, das Gebiet beweiden, im Gebiet Kraftfahrzeuge oder Pferde nutzen sowie von den gekennzeichneten Wegen abweichen. Außerdem verboten sind freilaufende Hunde, Lärmbelästigung, die Gewässer mit Booten zu befahren, angeln und einiges mehr.
Wer also ein Grundstück in einem ausgewiesenen Schutzgebiet besitzt, sollte die Schutzverordnung seines Gebietes kennen. In dringenden Fällen können jedoch Genehmigungen, Befreiungen bzw. Ausnahmeregelungen beantragt werden. In der Tabelle unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/schutzgebiete/de/zulassungsverfahren/zustaendigkeiten.shtml sind die zuständigen Behörden verzeichnet, an die man sich für solche Anträge wenden muss. Die Formulare und ein Leitfaden zur Antragsstellung sind auch auf der Seite der Senatsverwaltung zu finden. Generell ist es aber im Interesse aller, dass sich an die Schutzverordnungen gehalten wird, damit Natur und Landschaft in unserer direkten Nachbarschaft noch lange in dieser Form erhalten bleiben und sich auch noch unsere Kinder an den Gebieten erfreuen können. Als Anlieger kann man das Schutzgebiet als Bereicherung sehen und sich über den Beitrag zur biologischen Vielfalt vor der eigenen Haustür freuen.