Damit das so bleibt, gibt es nach wie vor große Anstrengungen seitens des Berliner Senates und der Bezirke, dieses Grünsystem zu erhalten und zu entwickeln.
Die Landschaftsplanung ist das wichtigste Planungsinstrument, um die Entwicklung von Grün- und Freiflächen im Sinne der ausreichenden Bereitstellung von Erholungsflächen und des Schutzes von Natur- und Landschaft zu steuern. Der Bezirk Lichtenberg hat hier seit 2006 mit dem Landschaftsrahmenplan ein Planwerk auf den Weg gebracht, das sich in bezüglich der Einwohnerzahl und der Flächengröße vergleichbaren kreisfreien Städten Deutschlands bereits bewährt hatte. Der Flächennutzungsplan bzw. das Landschaftsprogramm von Berlin regeln die gesamtstädtischen Belange, bleiben aber unscharf, da sie nur Flächen ab drei Hektar darstellen. Der Landschaftsrahmenplan Lichtenberg bewegt sich dagegen auf der Ebene der Flurstücke (Grundstücke) und legt auch konkrete Maßnahmen fest.
Der Bezirk Lichtenberg gehört zu den Bezirken mit einer dynamischen Veränderung in der Flächennutzung. So wurden in den letzten 10 Jahren viele Nutzungen aufgegeben – auf den Standorten von Schulen und Kitas, auf Bahnflächen und anderen Brachen entstanden z.T. Grünflächen oder es wurden Schutzgebiete entwickelt. Auf der anderen Seite gibt es wieder einen Bedarf für neue Schulen, Kitas und den Wohnungsbau. Der vom Bezirksamt erstmals 2006 beschlossene Landschaftsrahmenplan stellte hier die Weichen für eine geordnete Entwicklung. Freiflächen wurden qualitativ bewertet. Auf dieser Grundlage fand die Entscheidung statt, welche neuen Flächen benötigt werden und welche Flächen aus dem Bestand des damaligen Amtes für Umwelt und Natur abgegeben werden können. Die Freiflächen wurden in die Kategorien A (Erhalt unbedingt erforderlich), B (kann im Bedarfsfall abgegeben werden) und C (sollte unbedingt abgegeben werden) eingeteilt. Hintergrund war auch die zunehmende Reduzierung der Ressourcen für die Unterhaltung der Grünflächen als Folge der Bemühungen, in Berlin einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und die Schuldenlast abzutragen.
Es stellte sich heraus, dass nicht in jedem Fall ein Bedarf für Flächen der Kategorie C bestand. Stattdessen wurden im Rahmen des Stadtumbaus Ost sogar neue Grünflächen angelegt, die im Landschaftsrahmenplan überhaupt nicht vorgesehen waren. In jedem Fall gingen Beschlüsse des Bezirksamtes den Änderungen der Planungsziele voraus.
Der Landschaftsrahmenplan regelt aber nicht nur den Bestand an öffentlichen Grün- und Freiflächen des Bezirksamtes Lichtenberg. Im Landschaftsrahmenplan sind auch wichtige Aussagen bezüglich der Ausweisung von neuen Schutzgebieten und der Entwicklung des Biotopverbundes enthalten. Es werden auch die Zukunftsaufgaben benannt – einige Brachen, wie z.B. der ehemalige Polizeistandort Margaretenhöhe, der Hof 7 (ehemalige Milchviehanlage Lindenberger Straße) oder die Brachfläche östlich des Malchower Sees warten noch auf ihre Gestaltung. Viel zu tun gibt es auch im Süden des Bezirkes im Ortsteil Karlshorst, wo der Biesenhorster Sand als Landschaftsschutzgebiet entwickelt wird und wo im Rahmen der Wohnbebauung auch noch neue Parkanlagen und Kinderspielplätze entstehen sollen. Eine der Aufgaben des Landschaftsrahmenplanes 2006 wurde schon fast erledigt – der Landschaftspark Herzberge wurde zwischen 2006 – 2013 weitestgehend fertig gestellt.
Der Landschaftsrahmenplan 2013 wird nach dem Beschluss im Bezirksamt auf den Internetseiten des Umwelt- und Naturschutzamtes auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Allerdings entfaltet er nur eine Wirkung innerhalb des Bezirksamtes – hier ist er verbindlich. Planungsziele auf privaten Grundstücken müssen über Bebauungspläne oder durch eine Unterschutzstellung umgesetzt werden. In diesen Verfahren gibt es dann eine Beteiligung der Bürger.