Umweltbüro Lichtenberg

Wie regional ist regional wirklich?

Dem ein oder anderen ist es vielleicht schon aufgefallen. Im Supermarkt gibt es immer mehr regionale Angebote oder Produkte, die vermeintlich aus der Region stammen. Darauf befinden sich Bezeichnungen wie „aus der Region“ oder „von hier“. Als Kunde schließt man auf ein regionales Produkt, wenn es solch einen Aufdruck enthält. Allerdings ist der Begriff „regional“ nicht gesetzlich definiert und kann daher breit ausgelegt werden. Als Region kann dann schon mal ganz Deutschland gelten.

 

Eine Kundenbefragung ergab, dass ein regionales Produkt nicht mehr als 100 km entfernt produziert werden sollte. Also stehen kurze Transportwege und die Unterstützung der regionalen Produzenten für den Kunden im Vordergrund. Doch da der Begriff „regional“ gesetzlich nicht definiert ist, ist es ratsam, bei solchen Produkten nochmal genauer nachzuschauen woher es kommt. Denn ein bundesweiter Markencheck der Verbraucherzentralen von 2015 zeigte, dass viele regional beworbene Waren viel weitere Strecken zurücklegen, als die Verpackung vermuten lässt. Ein Beispiel ist die Marke „Sachsenmilch“. Der Name ist eine eingetragene Marke und geschützt, jedoch bedeutet dies nicht, dass die Milch aus Sachsen kommen muss, denn dies ist nicht verbindlich vorgeschrieben. Ein weiteres Beispiel ist „Mark Brandenburg“. Die Milch für diese Produkte stammte aus Nordrhein-Westphalen und wurde in Köln abgefüllt. Mittlerweile wird sie aber zum Teil wieder in Brandenburg produziert und ca. 50% der verarbeiteten Milch kommt aus Brandenburg.

 

Seit 2014 unterstützt das Regionalfenster den Kunden dabei zu erkennen, woher die Ware im Supermarkt stammt. Mittlerweile sind ca. 4.000 Produkte mit dem Regionalfenster gekennzeichnet. Angegeben wird sowohl der Produktions- und Verarbeitungsort. Bei zusammengesetzten Produkten wird außerdem zusätzlich die Höhe des regionalen Anteils angegeben. Das Regionalfenster hat ein neutrales und mehrstufiges Kontroll- und Sicherungssystem, wodurch gewährleistet wird, dass die Angaben verlässlich sind. Der Trägerverein „Regionalfenster e. V.“ hat für sich festgelegt, wie eine Region zu definieren ist. In diesem Fall sind es Bundesländer, Landkreise oder andere politisch definierte Regionen. Genutzt werden auch Kilometerradien zur Kennzeichnung (z. B. 100 km). Auf der Internetseite des Regionalfensters kann zu jeder Region, die dort bisher definiert wurde, nachgelesen werden. Auch die Kriterien, die man erfüllen muss, um das Regionalfenster zu erhalten, sind dort sehr genau beschrieben.

Produzenten, die das Regionalfenster auf ihren Erzeugnissen haben möchten, müssen dafür Geld bezahlen. Daher sind noch nicht so viele Waren damit versehen. Kleinere Betriebe werden sich das kaum leisten können. Es gibt aber auch noch andere Siegel, die auf regionalen Waren zu finden sein können.

 

Weniger bekannt sind die Angaben „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ und „Geschützte geografische Angabe“.

Bei der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ erfolgt die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produktes in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem festgelegten Verfahren. Ein Beispiel dafür ist der Allgäuer Bergkäse, der vorwiegend im Oberallgäu in Höhen zwischen 900 und 1800 m hergestellt wird.

 

„Geschützte geografische Angabe“ bedeutet, dass mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen wird. Das heißt, dass zum Beispiel der Schwarzwälder Schinken im Schwarzwald hergestellt wird, aber das Fleisch dafür aus dem Norden Deutschlands oder einem anderen Land stammen kann. Solange eine der Produktionsstufen im Schwarzwald stattfindet, darf er sich so nennen.

 

Wer den Supermärkten und den Angaben auf den Produkten trotz diverser Siegel nicht vertraut, dem bleiben noch die Wochenmärkte. Dort sind überwiegend regionale Hersteller anzutreffen und mit dem Kauf der Produkte unterstützt man direkt die Landwirte aus seiner Umgebung.

 

Quellen:
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/regionale-lebensmittel-11403
http://www.regionalfenster.de/
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/eu-herkunftsbezeichnung-diese-lebensmittel-sind-geschuetzt/150/3091/273413
LEBENSMITTEL MIT REGIONALANGABEN – VERWIRRSPIEL ODER WICHTIGE EINKAUFSHILFE? – Verbraucherzentrale Berlin

 

 

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