Der für Umwelt und Grünflächen zuständige Bezirksstadtrat Martin Schaefer (CDU) erklärt: „Das Umwelt- und Naturschutzamt hat in der Vergangenheit einige für den Artenschutz wichtige Gewässer während der Laichsaison mit Trinkwasser auffüllen lassen, um der Austrocknungsgefahr entgegen zu wirken, so z. B. die Pfuhle im Landschaftsschutzgebiet Herzberge. Darüber hinaus wurden fünf kleinere Solarbrunnenanlagen gebaut, die das Grundwasser aus bis zu 50 m Tiefe fördern. Diese befinden sich derzeit im Anpassungsbetrieb. Einige Gewässer, wie der Orankesee und der Fennpfuhl, verdanken ihren stabilen Wasserstand leistungsstärkeren Tiefbrunnen.“
Vor allem Amphibien (Frösche, Kröten und Molche) benötigen in den Frühjahrs- und Sommermonaten zur Laichablage einen stabilen Wasserstand. Jedoch können diese technischen Lösungen nicht an allen Gewässern eingesetzt werden, da einerseits der Kosten-Nutzen-Aufwand beachtet werden muss und auch das Grundwasser ein sehr schützenswertes Naturgut ist, sodass der Bau von Tiefbrunnen für die Speisung von Gewässern nur selektiv erfolgt.
Durch das sogenannte Trockenfallen wachsen Gewässer schneller zu, da sich im flachen Wasser Sumpf- und Schilfpflanzen ausbreiten. Ist ein Gewässer über mehrere Jahre trocken, beginnen dort außerdem Sträucher und Bäume (Weiden, Erlen) zu wachsen und verbrauchen zusätzlich Wasser. Auch die Wasserqualität wird beeinflusst: Gewässer, die wenig Wasser führen, erwärmen sich schneller, was einen sinkenden Sauerstoffgehalt zur Folge hat. Die Konzentration von etwa Phosphor und Stickstoff hingegen steigt stark an. Das Gewässer fängt an zu faulen und zu stinken. So ist z. B. der Gutsteich Falkenberg nach vielen Jahren wieder trockengefallen. Die austrocknenden Gewässer können außerdem ihre Biotopfunktion als Lebensraum für Flora und Fauna nicht mehr wahrnehmen.
In Lichtenberg gibt es 31 stehende Gewässer 2. Ordnung sowie über 30 weitere Kleingewässer, die auch als Wasser- bzw. Feuchtbiotope bezeichnet werden können. Die größeren Seen wie Ober- und Orankesee haben eine Fläche von circa vier Hektar, kleinere Pfuhle zwischen 350 und 1.000 Quadratmeter. Nicht alle Gewässer befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Etwa 15 Prozent liegen auf Privatgrundstücken. Gräben und Rückhaltebecken werden nicht dazu gerechnet. Sie fallen nicht in die Zuständigkeit des Umwelt- und Naturschutzamtes, sondern unterliegen in der Regel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Weitere Informationen:
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr
Martin Schaefer
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