Ein trockener, windgeschützter Ort ist für die Bienen ebenso wichtig wie ausreichend Nahrung im Flugradius von zwei Kilometern. Nach der Anschaffung von Bienen ist es notwendig, dass der Standort bei der Veterinärbehörde des Bezirksamtes angemeldet wird. Als Bienenhalter ist man für die Gesundheit der eigenen und auch anderer Bienen verantwortlich. Durch die Anmeldung weiß die Behörde im Falle einer Seuche, wo Bienenvölker anzutreffen sind. Bei Anzeichen einer Seuche ist die zuständige Behörde zu informieren. Anzeigepflichtig sind: Die Amerikanische Faulbrut, Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer und der Befall mit der Tropilaelaps-Milbe. Das Erkennen der genannten Krankheiten ist ein wichtiger Bestandteil der Schulungen, die jeder Neuimker absolvieren sollte. Als weitere Vorsichtsmaßnahme wird empfohlen, dass fremde Gerätschaften desinfiziert werden und Völker nur nach einer Brutkontrolle durch ein akkreditiertes Labor gekauft werden.
Alle wichtigen Informationen für Imker in Berlin, zusammengestellt von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, finden Sie unter:
https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/_assets/aufgaben/wirtschaftlicher-verbraucherschutz/merkblatt_bienenhaltung-in-berlin.pdf