Umweltbüro Lichtenberg

Natur als schmückendes Beiwerk

Bei siedlungs- und infrastrukturellen Vorhaben in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgung und Mobilität muss grundsätzlich auch über Standorte und Flächen – deren Nutzung und Zuordnung – entschieden werden. Die hierbei notwendigen Entscheidungen über die Inanspruchnahme neuer Flächen oder die Umnutzung vorhandener haben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Der Verlust naturnaher Flächen, ein erhöhter Material- und Energieverbrauch oder auch der Anstieg verkehrsbedingter Emissionen führen zu Belastungen für die Umwelt. Entscheidungen über die Nutzung von Flächen sind daher immer auch auf ihre Verträglichkeit für die Umwelt zu prüfen.

In städtischen Räumen bestehen vielfältige, miteinander konkurrierende Nutzungsansprüche, wie etwa:

  • Siedlungsflächenerweiterung, Wohnungsbauprojekte, Industriegebiete, Handelseinrichtungen,…,
  • Ausbau der Stromversorgungsnetze,
  • Errichtung von Windenergieparks,
  • Straßenbauprojekte,
  • Sicherung von Grün- und Freiflächen.

Die Nutzungsansprüche nehmen ständig zu und fordern von Bund, Ländern, Regionen und Kommunen zukunftsfähige Lösungsstrategien. Dazu gibt es Planungsinstrumente wie den Bebauungsplan, den Flächennutzungsplan, den Bereichsentwicklungsplan, den Landschaftsplan und auch noch andere.

Mehr denn je bedarf es einer vorsorgenden, fachübergreifenden und koordinierenden Planung und Entwicklung des knappen Raumes, und mittlerweile an Land und auch im Gewässer.

Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit seinen umweltrelevanten Funktionen in Einklang bringt. Sie stellt zugleich sicher, dass die Beeinträchtigungen der Umwelt ein vertretbares Maß nicht übersteigen. Doch bitte, wer definiert das verträgliche Maß? In jedem Stadtbezirk wird geplant, Berlin als Ganzes wird auch geplant, die anderen Bundesländer planen und auch das gesamte Bundesgebiet unterliegt Planungen. Kann da ein verträgliches Maß für den Biotop- und Artenschutz herauskommen? Kann dabei dem Bedürfnis des Menschen an Naturraum Rechnung getragen werden?

Mein beruflicher Alltag führt mich zu der Erkenntnis, dass bei Planungen, auf welcher Ebene auch immer, die Bedürfnisse nicht gleichrangig betrachtet werden, sondern Grün- und Freiraum meist schmückendes Beiwerk sind.
Die Hierarchie der Bewertung der Bedürfnisse geht vom Allgemeinwohl über persönliches Recht und am Schluss steht der Freiraum - sprich die Natur. Da alles dem Gemeinwohl dient, also Straßenbau, Industriegebiete, Kraftwerke, öffentlicher und privater Wohnungsbau, werden die Belange des Naturschutzes bei allen Planungen nach hinten gestellt.
Und das Naturschutzrecht tritt erst dann in Kraft, wenn allen Bedürfnissen Rechnung getragen wurde. Es dürfen Bäume gefällt werden, wenn gebaut wird, oder Waldrand beseitigt werden, wenn die Autobahn breiter gemacht werden soll. Es werden Tiere umgesiedelt, damit Solarparks errichtet werden können. Die Dächer aber bleiben frei.

TempelhofIch kann da wenig Nachhaltigkeit in Planungen feststellen, denn in jeder Raumplanung steckt mehr oder weniger Verlust von Freiraum und Natur. Oder haben Sie schon mal erlebt, dass eine Raumplanung die Vergrößerung/Erweiterung von Freiraum plant, ohne an anderer Stelle zu verkleinern?
Selbst der Flughafen Tempelhof musste kämpfen, um den bestehenden Freiraum zu retten. Die Frage bleibt, wie lange diese Situation allen anderen höher gewichteten Belangen standhalten kann.

In der Anlage befindet sich ein Schema des BUND zu Beteiligungsmöglichkeiten bei der ökologischen Bauleitplanung. Rot markiert sind die Möglichkeiten der Einflussnahme. Sehen Sie eine ernstzunehmende Möglichkeit, als interessierter Bürger dieser Stadt zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle zu sein? Und vor allem: Alle notwendigen Unterlagen vorher eingesehen zu haben? Schier unmöglich. Auch Interessenvertreter der Natur, wie der NABU, BUND, Grüne Liga usw. haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre Belange für Umwelt und Natur einzubringen. Und übrigens werden 90% der vorgebrachten Einwände abgelehnt, im Fachjargon „weggewogen“.

Es braucht viel Optimismus und Leidensfähigkeit, am „Ball“ zu bleiben.

Einen Wegweiser zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung finden Sie hier zum Download:     Download this file (01_1505_ Ökologische Bauleitplanung_Beteiligung.pdf)

 

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13057 Berlin
Tel:  030-92 90 18 66

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