Umweltbüro Lichtenberg

Stadttauben

Die Stadttaube hat sich gut an das Leben in der Stadt angepasst. Mittlerweile ist sie sogar nachts aktiv, dank der (leider) sehr hellen Beleuchtung von Plätzen. Sie hat auch einen fantastischen Orientierungssinn, den Taubenzüchter schon früh zu nutzen wussten. Egal wo sie ausgesetzt wird, sie findet den Weg zu ihrem Schlag zurück. Selbst unterirdisch, bspw. in U-Bahntunneln findet sie sich zurecht. Diese Fähigkeit der Haus-/Stadttaube ist der Grund für ihren früheren Einsatz als Brieftaube. Doch häufig führen die ihr angezüchteten Eigenschaften zu Problemen in der modernen Welt. Stadttauben sind gesellig und kommen meist in großen Gruppen vor.

 

 

Von vielen Menschen wird die Stadttaube aufgrund des in großen Mengen anfallenden Kots, wegen des Gurrens und des Flügelschlagens als lästig empfunden. Stadttauben werden auch als „fliegende Ratten" bezeichnet, da man sie als Krankheitsüberträger wahrnimmt. Jedoch verbreitet eine Straßentaube nicht mehr Krankheiten als jeder andere Vogel auch. Nichtsdestotrotz werden bei Sanierungen oder Neubauten zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Gebäude von Stadttauben freizuhalten. Doch die bisher praktizierten Vergrämungsmaßnahmen, wie Netze und Spikes, führen in jüngster Zeit zunehmend zu Problemen. Tiere verenden darin.

 

Stadttauben wurden jahrhundertelang gezüchtet. Auch heute noch gesellen sich entflogene Tiere aus Schlägen von Taubenzüchtern zu den Schwärmen in der Stadt.

 

Stadttaube – Haustier oder Wildtier

 

Nun soll in Berlin geklärt werden, ob Stadttauben zukünftig als Haustiere eingestuft werden oder ob es Wildtiere sind. Der Gesundheitszustand zahlreicher Stadttauben lässt darauf schließen, dass sie ohne Hilfe des Menschen nicht überlebensfähig sind. Viele Tiere sind krank, da sie sich oft von Resten ernähren, statt von artgerechtem Futter.

 

Werden Stadttauben zu Haustieren deklariert, hat die Stadt Berlin die Pflicht, sich um die Tiere zu kümmern. Im Koalitionsvertrag von Berlin wurde vereinbart, dass das Land Berlin ein Konzept zum Bau von betreuten Taubenschlägen erarbeitet, welches mit den Bezirken und Berliner Tierschutzvereinen umgesetzt werden soll.

 

In Deutschland setzen einige Kommunen bereits ein Taubenmanagement mit Taubenschlägen um. Diese wurden in Gebäude integriert, deren Dächer und Umgebung von Stadttauben besiedelt waren. Die Betreuung eines Taubenschlages beinhaltet das Füttern der Tiere sowie das Austauschen der Eier, um den Taubenbestand kontrolliert zu reduzieren. Die Betreuung erfolgt bisher ehrenamtlich. Der Vorteil betreuter Taubenschläge ist, dass die Tiere sich die meiste Zeit des Tages darin aufhalten und somit zum Großteil aus dem Stadtbild verschwinden. Auch der Kot verbleibt im Taubenschlag und es muss weniger in die Reinigung der Plätze, Gebäude und Bahnhöfe investiert werden. Einige Kommunen berichten bereits, dass die Errichtung und Betreuung der Taubenschläge günstiger sei, als die Kosten für die Reinigung der Gebäude.

 

Bei der Errichtung eines Taubenschlages gibt es jedoch viel zu beachten. Die Größe des Taubenschlages muss der Größe des vor Ort befindlichen Schwarms angepasst sein. Dies bedeutet, dass sie vorher gezählt werden müssen. Ist der Taubenschlag gebaut, werden nicht alle Tiere sofort in diesen einziehen. Man muss die restlichen Tiere einfangen und in dem Taubenschlag ein paar Tage halten, damit sie diesen als ihr neues Quartier annehmen. Um den Erfolg zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass im Umkreis von 300 Metern um den Taubenschlag keine Vogelfütterung stattfindet.

 

Sollten Stadttauben zukünftig als Haustiere gelten, ist es wichtig, dass rechtlich genau geklärt wird, wer der Halter ist. Denn dieser ist am Ende für die Kosten der Fütterung und des Baus des Taubenschlages verantwortlich. Zusätzlich muss vorab genau geklärt werden, wer die Betreuung dieser Taubenschläge übernimmt. Denn ohne Betreuung funktioniert das Konzept nicht.

 

In kleineren Kommunen funktioniert das Konzept bisher recht gut. Die Kosten für die Errichtung und das Futter übernimmt die jeweilige Stadt, die Betreuung erfolgt von Ehrenamtlichen. Ob das auch in einer Großstadt wie Berlin funktionieren kann, wird sich zeigen. Wichtig ist, dass vorab alle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geklärt werden, damit der Tierschutz eingehalten wird. Die Stadttauben sind nicht nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt, dafür nach dem Tierschutzgesetz.

 

Die Ringeltaube (Columba palumbus) hingegen, ebenfalls Gebäudebrüter, ist durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Hier kommt es häufig zu Verwechselungen, dabei lassen sich die beiden Arten gut voneinander unterscheiden. Die Ringeltaube sieht immer gleich aus. Sowohl Kopf, Brust, Nacken als auch Flügel und Rücken sind hellgrau. Namensgebend ist der weiße Fleck um den Hals, der einem Ring ähnelt.

 

 

 

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