Umweltbüro Lichtenberg

Urlaub und Artenschutz

Die Deutschen haben etwa 31 Millionen Haustiere, vor allem Katzen, Hunde, Kleinsäuger und Vögel. In der Urlaubszeit stellt sich somit vielen Menschen, die ihre Haustiere nicht mit in den Urlaub nehmen wollen oder können, die Frage: „Wohin mit meinem Haustier?“ Das Aussetzen von Haustieren ist nach §3 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes verboten und demnach eine Straftat, die mit Geldstrafen geahndet werden kann. Außerdem ist es unnötig, da es doch viele andere Möglichkeiten gibt. Als Urlaubsvertreter bei der Betreuung von Haustieren bieten sich beispielsweise tierliebe Nachbarn an, im besten Fall kennen sich Nachbar und Haustier schon. Alternativ können Sie Hund, Katze und Co für die Zeit ihres Urlaubs einer Tierpension überlassen. Hier ist aber oft eine langfristige Planung nötig, da gute Tierpensionen eine längere Anmeldefrist haben. Gerade in der Urlaubs-Hauptsaison sind die Plätze oft schnell belegt. Mit einem unangemeldeten Besuch in der Tierpension sollten Sie sich im Vorfeld ein Bild von der Pension machen, Erkundigungen beim nächsten Tierarzt oder Tierschutzverein tragen zur Entscheidungsfindung bei. Möchte man doch seinen besonderen Freund gut aufgehoben wissen. Für spontane Urlaube bietet beispielsweise der Deutsche Tierschutzbund die Aktion „Nimmst du mein Tier, nehm` ich dein Tier“ an. Die Aktion gibt es schon seit 20 Jahren, pro Jahr werden so mehrere Tausend Tiere zur Urlaubsvertretung in die Obhut anderer Menschen gegeben. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.tierschutzbund.de/urlaubs-hilfe(an Peter: bitte Link einfügen und Hinweis dann löschen!).

In einigen südlichen Urlaubsregionen werden Tierschutzrechte als unwichtig erachtet. So kann es dazu kommen, dass Urlauber verwahrloste Tiere als Urlaubsmitbringsel mit nach Hause nehmen wollen. Davon rät der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe dringend ab, da die Tiere oft parasitäre Begleiter haben. Infektionen, Zecken, Würmer, Tollwut und chronische Krankheiten, die zum Beispiel durch Schmetterlingslarven übertragen werden, können u.a. auch den Menschen und die heimische Tierwelt infizieren. Aus diesem Grund gibt es strenge EU-Bestimmungen. Sind diese nicht erfüllt, werden die eingeführten Tiere zurückgewiesen, beschlagnahmt oder monatelang in Quarantäne gehalten. Die Kosten dafür trägt der Halter.

Tierheim Berlin

Manche Menschen, die ein Haustier aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen, haben sich um den alltäglichen Umgang zu wenig Gedanken gemacht. Aus Überforderung geben einige Neu-Tierhalter die gerade erst übernommenen Tiere in deutsche Tierheime ab. Dieser Import von Tieren ändert aber nichts an der Nichteinhaltung von Tierschutzrechten im Urlaubsland. Sinnvoller ist hier die direkte Hilfe vor Ort, beispielsweise durch finanzielle Unterstützung der Tierheime und Tierschutzorganisationen in der Urlaubsregion.

Zum Schutz der bedrohten Arten in den Urlaubsländern sollte auch auf das Mitbringen wildlebender Tiere verzichtet werden. Tiere und Pflanzen in ihrem eigenen Lebensraum zu betrachten und zu beobachten ist ein beeindruckendes Naturerlebnis. Das Verständnis für die Umwelt wird geweckt, der Einfluss des Menschen auf die Natur verdeutlicht. Die Entnahme wildlebender Tier- und Pflanzenarten kann dazu führen, dass diese Erfahrung schwindet, gemeinsam mit der Artenvielfalt. Die größte Bedrohung für die rund 10 Millionen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ist übrigens der Mensch. Neben dem Lebensraumverlust durch globale Veränderungen oder regionale Entwicklungen ist der Handel mit bedrohten Tieren und Pflanzen eine große Gefahr, die nachdrücklich zum Artensterben beiträgt. Auch Urlaubssouvenirs aus exotischen Pflanzen und seltenen Tieren unterstützen den Trend des Artensterbens massiv. So trägt auch der Kauf von lebenden Tieren aus Mitleid - weil der Käfig, in dem sie gehalten werden, viel zu klein ist - nicht zum Schutz der Art bei. Im Gegenteil, es erhöht sich nur die Nachfrage, die tierschutzrechtliche Situation vor Ort bleibt gleich.

Die illegale Einfuhr von Tieren und Pflanzen, ob tot oder lebendig, kann mit hohen Geldstrafen, manchmal sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Es empfiehlt sich demnach, keine bedrohten Arten ein- oder auszuführen.

Illegaler Artenhandel hat ein jährliches Handelsvolumen von bis zu 20 Milliarden Dollar und ist damit nach dem Waffen- und Drogenhandel der drittgrößte Zweig der organisierten Kriminalität. Also alles andere als ein Kavaliersdelikt.

 

 

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