Umweltbüro Lichtenberg

Gefährlich für Bienen, belastend für Honig

Acetamiprid ist ein Insektizid aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide, die aufgrund ihrer besonderen Bienenschädlichkeit hochumstritten und bereits teilweise verboten sind. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) sind in Deutschland derzeit zwölf Mittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid zugelassen. Im Rapsanbau wird Acetamiprid zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers angewendet.

Blütenspritzungen können zu Gesundheitsschäden bei Bienen und darüber hinaus zu problematischen Rückständen im Honig führen. Eine schwerwiegende Schädigung des Orientierungs- und Navigationsvermögens der Honigbienen durch Acetamiprid wurde wissenschaftlich dokumentiert. Während das Kompensationsvermögen von Honigbienenvölkern recht hoch ist und diese mitunter nur geschädigt werden, sterben solitär lebende Wildbienen oftmals sofort daran. Dies findet bisher keine ausreichende Berücksichtigung im Pestizidzulassungsverfahren.

Insbesondere dort, wo Pestizide direkt in die Blüte gespritzt werden, ist die Gefahr einer Schädigung der Bienen und einer Verunreinigung von Honig und anderen Imkereiprodukten besonders hoch. Wenn der Pestizidgehalt bei einer Untersuchung über dem lebensmittelrechtlichen Grenzwert (MRL) liegt, muss der Honig aus dem Verkehr gezogen werden. Die Imkereien müssen die Untersuchungskosten selbst tragen, bleiben auf dem fremdverursachten Schaden sitzen und müssen ihren verunreinigten Honig auf eigene Kosten entsorgen. So kommt es, dass Rückstände im Honig selten aufgedeckt werden und das Pestizidproblem nicht ausreichend thematisiert wird.

Deutschlandweit wurde Raps im Jahr 2021 auf knapp einer Million Hektar landwirtschaftlicher Fläche angebaut. Winterraps ist in Deutschland die wichtigste angebaute Ölsaat. Die Bestäubung durch Bienen steigert den Ertrag im Rapsanbau um bis zu 30 Prozent. Somit ist der Schutz von Bestäubern im ureigenen Interesse der Rapsanbauer:innen und auf lange Sicht ertragsfördernd. Der Raps wiederum ist eine frühe und beliebte Massentracht für Bienen und Rapshonig ist eine wichtige Einkommensquelle für Imkereien. In den klassischen Rapsanbauregionen ist es Imker:innen zudem kaum möglich, dem Raps auszuweichen.

Spritzungen nur noch vor dem Öffnen der Blüte erlaubt

Acetamiprid wird zwar vom Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) als B4 = Bienenungefährlich eingestuft, gleichzeitig ist der Wirkstoff aber auch als schädigend für bestäubende Insekten gekennzeichnet. Mit dieser widersprüchlichen Einstufung wird lediglich eine unverbindliche Empfehlung ausgesprochen, die Mittel vorzugsweise in den Abendstunden auszubringen. Es ist daher davon auszugehen, dass acetamipridhaltige Mittel weiterhin direkt und tagsüber während des Bienenflugs in die Rapsblüte gespritzt wurden.

Nach mehreren offenen Briefen der Aurelia Stiftung und des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bundes (DBIB) an das Bundesamt für Verbraucherschutz und an die EU-Kommissarin Stella Kyriakides, gab das BVL im März 2021 bekannt, dass acetamipridhaltigen Mittel ab sofort im Winterraps nur noch vor dem Öffnen der Rapsblüte gespritzt werden dürfen. Die Anwendungsbeschränkung in der Rapsblüte soll über Landespflanzenschutzdienste und Fachverbände an die rapsanbauenden Betriebe kommuniziert und zudem konsequent kontrolliert werden. Ob dies ausreichend geschehen ist, ist bislang nicht bekannt. Mithilfe der Honiguntersuchungen wirft Aurelia einen kritischen Blick auf die bisherige Umsetzung der Anwendungsauflage. Mithilfe eines akkreditierten Labors wurden Rapshonigproben aus allen relevanten deutschen Rapsanbaugebieten auf sieben Neonicotinoide untersucht.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

  • In insgesamt 16 der 152 untersuchten Proben wurden Neonicotinoide nachgewiesen, sprich 10.5 % der Honige sind mit Neonicotinoiden belastet (bei einer Nachweisgrenze von 5µg/kg). Gefunden wurden die zwei Wirkstoffe Acetamiprid und Thiacloprid. Beide verursachen bei Bienen und anderen Insekten bereits in sehr geringen Dosen schwere Gesundheitsschäden.
  • Vier Proben, demnach 2,6 %, überschreiten den MRL-Grenzwert, also die rechtlich zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen. Davon überschreiten drei Proben den Grenzwert von Acetamiprid (50µg/kg).
  • In zehn Proben, also etwa in jedem fünfzehnten Honig, wurde das EU-weit verbotene Neonicotinoid Thiacloprid gefunden. Das entspricht 6,6 % der Proben. Eine Probe überschreitet dabei den MRL-Grenzwert, der bei Thiacloprid bei 200µg/kg liegt.

Zusammenfassend lässt sich eine erfreuliche Verbesserung der Belastung vom Rapshonig durch Neonicotinoide feststellen. Der Nachweis von Thiacloprid in zehn Proben ist allerdings als problematisch einzustufen. Dieser Neonicotinoid-Wirkstoff wurde im August 2020 aus humantoxikologischen Gründen EU-weit verboten. Eine Spritzung in der Rapsanbausaison 2021 war nicht mehr zulässig.

Erkenntnisse und weitere Maßnahmen

Die Untersuchungsergebnisse legen nahe, dass Rapsanbauer:innen dennoch Restbestände an Thiacloprid enthaltenden Spritzmitteln ausgebracht haben. Offensichtlich wurde das Verbot mangelhaft umgesetzt bzw. der Vollzug von den zuständigen Pflanzenschutzbehörden nicht ausreichend überwacht. Hier besteht dringend weiterer Handlungsbedarf bei den Behörden, um den Schutz von Bienen und Bestäubern in der kommenden Anbausaison 2022 auch wirklich zu gewährleisten.

Um die Anwendung von Neonicotinoiden im Raps kritisch im Blick zu behalten und für eine verbesserte Datenlage zur Neonicotinoid-Belastung im Frühjahrsblütenhonig zu sorgen, beabsichtigt die Aurelia Stiftung die Untersuchungen mit Rapshonig von 2022 zu wiederholen.

Hier gibt es den ausführlichen Projektbericht.

 

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