Umweltbüro Lichtenberg

Fliegen in Zeiten von Corona

Der Grund für diese Geisterflüge liegt in geltenden europäischen Vorschriften. Hier kommt für die Zeitfenster, in denen Maschinen starten und landen dürfen, die sogenannte 80/20-Regel zum Tragen: Wenn Airlines die vor Beginn der Saison angegebenen Start- und Landeslots für ihre Flüge zu mindestens 80 Prozent nutzen, bekommen sie diese im Folgejahr automatisch wieder. Aufgrund massiver Reisebeschränkungen und fehlender Reisenden während der Corona Pandemie liefen die Luftfahrtgesellschaften nun Gefahr, dieses Anrecht zu verlieren. Die Regelungen waren in der Vergangenheit bereits mehrfach ausgesetzt worden, beispielsweise während der SARS-Epidemie oder teilweise in der Finanzkrise 2008.

Aufgrund der Ausfälle im Luftverkehr und den enormen wirtschaftlichen Einbußen durch Geisterflüge wurden schließlich auch im Rahmen der Corona-Pandemie die Regeln für die Start- und Landerechte vorübergehend bis März 2021 ausgesetzt.

Auch aus ökologischer Perspektive sind Leerflüge äußerst kritisch zu betrachten. Hierzu kommentiert die Europaabgeordnete der Grünen, Jutta Paulus: „Endlich: Die Kommission beendet die irrationale Praxis der erzwungenen Geisterflüge. Es geht hier um mehr als die Entlastung von Flugunternehmen; es geht auch um Klimaschutz. Ich erwarte von der Europäischen Kommission, dass die angekündigten Gesetzesänderungen sich auch auf den normalen Flugbetrieb nach Covid-19 beziehen werden. Denn auch ohne Pandemie gibt es viel zu viele leere Flüge.“

Die massive Subventionierung der Flugindustrie steht im Konflikt mit den Klimazielen vieler Länder, ihre Emissionen bis 2050 zu reduzieren. Zu Beginn und während der anhaltenden Corona Pandemie erhalten viele deutsche Flughäfen Direktzuschüsse von Bund und Ländern. Im Vergleich, in Frankreich wurde eine finanzielle Unterstützung der Flugindustrie an bestimmte Kriterien gebunden. Eine strenge Reglementierung bis hin zu Verboten von Inlandsflügen war hier eine Bedingung für die Ausschüttung von Staatshilfen während der Pandemie.

Auch unabhängig von der Corona Pandemie wäre ein Rückgang der Subventionen klimaschädlicher Branchen in Hinblick auf die Klimakrise wünschenswert. Flüge können deshalb so günstig angeboten werden, da auf internationale Flüge keine Mehrwertsteuer erhoben wird und Kerosin nicht besteuert wird. Die Einführung einer Kerosinsteuer und Verbote von Kurzstreckenflügen im Inland können hier ein Mittel sein, um Flugverkehr auf ein klimafreundlicheres Maß zu reduzieren.

Nach Angaben des Robin Wood-Magazins rechnet die Flugindustrie auch in den Jahren nach der Pandemie mit einer verringerten Auslastung von Flügen. Die Möglichkeit im Home Office zu arbeiten und Konferenzen online abhalten zu können, werde von vielen Firmen sicherlich auch nach der Pandemie in Anspruch genommen werden und geschäftlich genutzte Flüge somit entfallen. Auch der gesellschaftliche Diskurs hinsichtlich der Umweltschädlichkeit des Fliegens rückt immer mehr in den Fokus vieler Menschen. Zukunftsträchtiger sei es demnach, mit Steuergeldern nachhaltigere und klimafreundlichere Bereiche zu unterstützen.

 

Quellen:
Just, Dominique (o.J.): Für eine sichere Landung: Flieger stoppen statt Klima schrotten!. In: Robin Wood, Nr. 149/2.21 
Hegmann, Gerhard (2020): „Geisterflüge“ in Corona-Krise: Brüssel reagiert, online verfügbar unter: https://www.welt.de/wirtschaft/article206493553/Geisterfluege-EU-Kommission-setzt-80-20-Regel-fuer-Airlines-aus.html, letzter Zugriff 28.09.21 
Flottau, Jens (2021): EU kommt Airlines bei Slots entgegen, online verfügbar unter: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/slots-start-und-landerechte-airlines-flughaefen-1.5202983, letzter Zugriff 28.09.21 
Die Grünen/EFA (2020): PRESSEMITTEILUNG: Endlich: Keine Geisterflüge mehr!, online verfügbar unter: https://www.jutta-paulus.de/pressemitteilung-endlich-keine-geisterfluege-mehr, letzter Zugriff am 28.09.2021

 

 

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